Intelligente Buchhaltung mit Rhenus
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Umweltbewusste und automatisierte Buchhaltung nach Ihren Vorstellungen
Das Bearbeiten von Eingangsrechnungen ist sehr zeitintensiv und bringt erhöhte Kosten mit sich. Durch die Umstellung auf einen digitalen Rechnungseingang fällt das manuelle Erfassen und Bearbeiten der Rechnungen weg und die Transparenz der Rechnungen wird ebenfalls erhöht.
Rhenus Docs to Data unterstützt Sie langfristig und kompetent bei der täglichen Bearbeitung von Rechnungen – Wir digitalisieren, klassifizieren, indexieren und validieren Ihren täglichen Rechnungseingang.
Durch unsere Expertise können wir Ihnen diese Dienstleistung sicher, professionell und zu 100 % DSGVO-konform anbieten.
Mit der Digitalisierung Ihrer Rechnungen und dem Rechnungseingang finden Sie dazugehörige Belege schneller, sparen Zeit und erhalten vollkommene Transparenz über Ihre Kosten und Umsätze.
Hierbei achtet Rhenus Docs to Data penibel darauf, dass die Rechnungen bis auf Positionsebene elektronisch ausgelesen und Ihnen zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorteile des digitalen Rechnungseingangs
Digitalisierung des Rechnungseingangs - Der Ablauf
Sollten noch nicht alle Rechnungen bei Ihnen digital eingehen oder versendet werden, werden die physischen Briefe und Rechnungen eingescannt und somit digitalisiert. Nach der revisionssicheren Archivierung Ihrer Originalbelege, wird entweder eine manuelle oder eine OCR-Texterkennung durchgeführt, damit jede Information lesbar ist.
Nach der korrekten und datenschutzkonformen Erfassung der Inhalte werden die Informationen in Ihre Buchhaltungssoftware übertragen.
Nun können Ihre Mitarbeitenden ganz einfach und bequem mit den digitalen Rechnungen arbeiten.
Gerne übernehmen wir für Sie auch die datenschutzkonforme Vernichtung der Papierdokumente!
Durch den digitalen Rechnungseingang schafft man mehr Transparenz im Unternehmen. Zudem kann von mehreren Standorten aus, auf die benötigen Rechnungen zugegriffen werden, sodass die Arbeit bspw. im Home-Office möglich ist. Außerdem wird die Prozessabwicklung schneller, effizienter und kostengünstiger.
Ja, auch eine digitale Rechnung ist rechtskräftigt und benötigt keine digitale Signatur.
Auch elektronische Rechnungen müssen archiviert werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass kein sogenannter Medienbruch vorgenommen wird. Eine digitale Rechnung darf nicht ausgedruckt und anschließend archiviert werden.
Somit muss eine physische Rechnung im Originalformat aufbewahrt und archiviert werden.
Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt sowohl für physische als auch für digitale Rechnungen.
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